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   VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1   

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VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1 (https://dejure.org/2020,6096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2020 - 11 ZB 20.1 (https://dejure.org/2020,6096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2020 - 11 ZB 20.1 (https://dejure.org/2020,6096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1; FeV Nr. 9.1 Anlage 4
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Berufungszulassungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Amphetamin; Marihuana; Cannabis; Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Amphetamin bzgl. Ungeeignetheit des Inhabers einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 11 CS 18.963

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Heroinkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung, dem der Beklagte entgegentritt, macht die Klägerin, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten und eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie eine Abweichung vom Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2018 - 11 CS 18.963 - geltend und führt dazu aus, in dem Entziehungsbescheid werde Amphetamin dreimal beiläufig erwähnt, Kokain hingegen mit unmittelbarem Sachbezug an zehn Stellen.

    Die normative Wertung in Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV, dass hiermit die Fahreignung fehlt, entfaltet strikte Bindungswirkung, solange keine Umstände des Einzelfalls vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (BayVGH, B.v. 14.11.2018 - 11 CS 18.963 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Klägerin hat den Inhalt des angeführten Beschlusses vom 14. November 2018 (11 CS 18.963 - juris) fehlinterpretiert.

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Abgesehen davon, dass eine bloße Behauptung keinen Nachweis ersetzen kann, war dies für das Verwaltungsgericht allerdings schon deshalb nicht entscheidungserheblich, weil die Klägerin vor dem Erlass des Entziehungsbescheids schon aus zeitlichen Gründen den Nachweis einer Abstinenz von einem Jahr nicht hätte führen können (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2421 - juris Rn. 14).

    Vielmehr müssten Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen ließen (BayVGH, B.v. 17.2.2020 a.a.O.), was aufgrund der bei der Wohnungsdurchsuchung im Mai 2019 aufgefundenen konsumfertigen Amphetaminmenge und der Angabe, die Klägerin habe im Februar 2019 Amphetamin probiert, nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Das zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81) betrifft Ermessensentscheidungen und ist damit nicht einschlägig.
  • BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13

    Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Mit dem Beweisangebot im Schriftsatz vom 30. September 2019, die Klägerin nehme Cannabis nach ärztlicher Verordnung ein, kann sie einen Verfahrensfehler schon deshalb nicht begründen, weil sie anschließend mit Schreiben vom 12. Oktober 2019 auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.2013 - 1 B 15.13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72 = juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Für die Streitwertbestimmung ist nur die Klasse B relevant, da sie nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV auch zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L berechtigt und die durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (vgl. lfd. Nummer 126 und 127 des Teils B der Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 FeV) auf bestimmte dreirädrige Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nebst Anhänger und damit ungefähr auf den Umfang der früheren, für den Streitwert grundsätzlich unbedeutenden Klasse S beschränkten Klassen A und A1 nicht streitwerterhöhend wirken (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 11 CS 19.936 - juris Rn. 30; B.v. B.v. 30.1.2014 - 11 CS 14.2342 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da sie weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung liegt eine Überraschungsentscheidung nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - NJW 2015, 3386 = juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - NVwZ 2011, 372 = juris Rn. 4).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Aus dem Vorbringen der Klägerin ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da sie weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Dabei sind die divergierenden Rechtssätze einander präzise gegenüberzustellen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 13.2.2019 - 1 B 2.19 - juris Rn. 15 m.w.N.; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Rudisile, a.a.O. § 124 Rn. 42).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2020 - 11 ZB 20.1
    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - ZfSch 2015, 717 = juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

  • BVerwG, 27.10.2014 - 2 B 52.14

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Fernbleibens als

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 11 ZB 20.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums von Ecstasy

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - juris Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 a.a.O.; B.v. 20.3.2020 a.a.O.).

    Insbesondere ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann gerechtfertigt ist, wenn kein wissenschaftlicher Nachweis für die Einnahme eines Betäubungsmittels vorliegt, sondern der Fahrerlaubnisinhaber dies lediglich eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - und B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - jeweils a.a.O.).

  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrt mit E-Scooter unter dem Einfluss von

    Ein Kraftfahrer, der Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (außer Cannabis) konsumiert, ist - unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr, unabhängig von der Konzentration des Betäubungsmittels im Blut oder Urin und unabhängig von den konkreten betäubungsmittelbedingten Ausfallerscheinungen oder gar einer Fahruntüchtigkeit - im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen (st. Rspr., vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - BeckRS 2020, 16897 Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12; B.v. 7.11.2019 - 11 ZB 19.1435 - juris Rn. 14; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - BeckRS 2019, 6040 Rn. 11; siehe auch VG Würzburg, B.v. 3.1.2017 - W 6 S 16.1300 - BeckRS 2017, 101885 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 11 C 20.670

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 - 11 ZB 20.52 - juris Rn. 14; B.v. 20.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sog. harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2020 a.a.O.; B.v. 20.3.2020 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen im Körper des Betroffenen und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder, wenn der Betroffene die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 15.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2179

    Anforderungen an den Nachweis von Drogenkonsum nach Ablauf der

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11 ff.; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Bayreuth, 13.02.2023 - B 1 S 23.64

    Einnahme von Methamphetamin, Amphetamin und Cannabis, Entzug der Fahrerlaubnis

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 - 11 CS 21.390 - juris Rn. 15; B.v. 13.3.2020 - 11 ZB 20.1 - juris Rn. 11; B.v. 4.6.2019 - 11 CS 19.669 - juris Rn. 11; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits dann gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen im Körper des Betroffenen und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Betroffene die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2021 a.a.O. Rn. 15 f.; B.v. 13.3.2020 a.a.O. Rn. 11 ff. jeweils m.w.N.; B.v. 3.5.2021 - 11 CS 21.701 - BeckRS 2021, 10959 Rn. 17 f.).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 CS 21.390

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • VGH Bayern, 03.12.2021 - 11 CS 21.1477

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Kokainkonsums

  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 11 CS 21.2414

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Amphetaminkonsum

  • VGH Bayern, 09.08.2021 - 11 ZB 21.1201

    Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens längere Zeit nach

  • VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.52

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der Einnahme von Amphetaminen

  • VG Oldenburg, 18.06.2020 - 7 B 1465/20

    Ausnahmefall; Berufliche Interessen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 11 ZB 20.2980

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

  • VG Würzburg, 14.03.2023 - W 6 S 23.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Amphetamin, kein Nachweis im Blut, Amphetaminkonsum

  • VG Ansbach, 12.01.2021 - AN 10 S 20.02683

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

  • VG Bayreuth, 23.06.2021 - B 1 S 21.671

    Anforderung an die Begründung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung im

  • VG München, 22.03.2021 - M 19 S 21.776

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach bei Verkehrskontrolle eingeräumtem

  • VG Augsburg, 18.09.2023 - Au 7 K 23.12

    (Teil-)Entziehung der Fahrerlaubnis, Kraftfahrzeuge der Gruppe 2, Multiple

  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 1 K 22.81

    Einmaliger Konsum harter Drogen schließt im Regelfall die Fahreignung aus,

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